Transzendentalphilosophie als Geltungslehre

Wenn etwas die von Kant begründete und über Fichte, den Neukantianismus, Husserl und die gegenwärtige, subjektorientiert fortgeführte Transzendentalphilosophie zusammenhält, dann ist es das Problem der Geltung. Die Thematik, Methodik und Systematik des transzendentalen Idealismus ist vom Geltungsproblem, vom Problem der Geltung eines jedweden (theoretischen, praktischen, religiösen, ästhetischen etc.) gegenständlichen Sinnes her bestimmt. Transzendentalphilosophie ist Wissenschaft der Geltung. Die Geltung begründet die Gegenständlichkeit gegenständlichen Sinnes, dessen Objektivität also.

Näherhin kommt es bei dieser Begründung auf die Prinzipien der Geltung an. Transzendentalphilosophie ist Wissenschaft der Prinzipien der Geltung. Was ist, ist das, was es ist, durch die Prinzipien, die es als eines solchen bestimmen. Ebendeshalb schätzen viele Transzendentalphilosophen Kant. Kants Einsicht in die Bedeutung des Geltungsproblems für die Philosophie und in die Methode für seine Bewältigung sollte aufgegriffen und weiterentwickelt werden. In dieser Weiterentwicklung, und damit in der umfassenderen und gründlicheren und folglich einheitlicheren Bestimmung der Geltung als Grund dessen, was ist, besteht der Fortgang der Transzendentalphilosophie.

Dabei geht schon aus Platons Unterscheidung von wissenschaftlichem Wissen (episteme) und Meinung (doxa) ebenso wie aus Aristoteles‘ Unterscheidung von Daß-Sein und Warum-Sein hervor, daß mit dem Begriff wissenschaftlicher Erkenntnis der Begriff des Grundes und der Begründung verbunden ist. Wissenschaftliche Erkenntnis ist begründetes Wissen, Wissen, das in methodisch geregelter und gerecht­fertigter Weise die Warum-Frage beantwortet. Insofern ist die Methode der Wissen­schaft geradezu die wissenschaftliche Begründung selbst. Sie macht die Wissenschaftlichkeit der Wissenschaft aus.

Da die wissenschaftliche Erkenntnis die Begründungstendenz wesentlich in sich trägt, führt das direkt-intentionale wissenschaftliche Erkennen von Weltstücken selbst zu einer Erkenntnis der Erkenntnis und damit auf die Voraussetzungen und Grundlagen der Geltung des konkreten wissenschaftli­chen Wissens. Es führt damit auf dessen Geltungsprinzipien. Das direkt-gegenständliche Wissen verweist von sich aus in die Dimension der Beurteilung der Geltungsbestimmtheit der Erkenntnis. Damit führt das direkt-gegenständliche Wissen weg von Weltstücken (Dingen, Ereignissen, Prozessen, Zuständen, Gesetzmäßig­keiten, Sachverhalten u. dgl.), weg von der Bestimmung ihres jeweiligen Wie und des Grundes für dieses Wie von Weltstücken hin zur Philosophie: die Philosophie thematisiert die ursprüngliche Bestimmtheit der Erkenntnis oder der Wahrheit als der jegliche Erkenntnis oder Wahrheit letztbestimmende Begriff.

Diese sich selbst thematisierende und damit sich selbst erkennende Erkenntnis ist philosophische Erkenntnis. Sie hat die prinzipielle Bestimmt­heit der Erkenntnis im ganzen Umfang ihrer Möglichkeiten zum Gegenstand. Indem sie die Geltungsbestimmtheit der Erkenntnis zum Gegenstand hat, unterscheidet sie sich zwar von jeglicher positiven (einzelwissenschaftlichen) Erkenntnis, zeichnet sich jedoch nach den dargelegten Begründungsverhält­nissen zugleich dadurch aus, daß sie auf jegliche Erkenntnis bezogen ist. Sie ist jedoch nicht nur, wie das positive Wissen, Erkenntnis aus den Prinzipien der Erkenntnis, sondern zugleich Erkenntnis dieser Prin­zipien und ihr Prinzipiieren: sie handelt vom logischen Grund und Ursprung der Erkenntnis.

Während die Einzelwissenschaften Weltstücke zum Gegenstand haben, konkret-inhaltliche (naturwissenschaftliche bzw. kulturwissenschaftliche) Erkenntnisse davon anstreben und diese als wissenschaftliche Erkenntnisse begründen, richtet die Philosophie als Prinzipienwissen­schaft sich auf das Konstituierende: auf die Prinzipien. Nicht weniger kümmert die Philosophie sich als radikale Begründungslehre um die Begründung ihrer eigenen Grundlagen. Da es der Philosophie al­lerdings nicht möglich ist, ihre eigenen Voraussetzungen in nicht-philosophi­schen Voraussetzungen zu begründen, bleibt ihr als einzige Möglichkeit der Begründung letzter Voraussetzungen nur die Begründung der Voraussetzungen der Philoso­phie als Selbstbegründung: sie haben den Grund ihrer Geltung in sich selbst, nicht in irgendeiner empirischer oder metaphysischer Bestimmtheit. Haben sie den Grund ihrer Geltung in sich selbst, dann sind sie als Voraussetzungen jeglicher Erkenntnis aufzuweisen und als solche in ihrer geltungsfunktionalen Stelle im System der Philosophie zu bestimmen.

Freilich ist die Notwendigkeit einer geltungsreflexiven Erkenntnis der Erkenntnis nicht bloß eine Ergänzung zur direkten Gegenstandszuwendung der Einzelwissen­schaften. Die Komplementarität des Verhältnisses von philosophischem und nicht-philosophischem Wissen, und damit die Begründungsnot des direkt-gegenständlichen Wissens, folgt nämlich schon unmittelbar aus der Geltungsdifferenz menschlicher Objektivationen: Als Leistungen endlicher Vernunftwesen sind diese Leistungen zwar geltungsbezogen, zugleich jedoch durch die alternative Wertigkeit von Gültigkeit oder Ungültigkeit ausgezeichnet. Sie sind nicht ipso facto gültig, sondern möglicherweise gültig und grundsätzlich fallibel. Schon das Bewußtsein dieser Gel­tungsdifferenz unserer Objektivationen involviert, daß mit der direkten Ge­genstandszuwendung eine zweite, reflexive (oblique) Gegenstandszuwendung verbunden ist, die die Geltungsbestimmtheit unserer Erkenntnis selbst erfaßt als die in allem Erkennen vorausgesetzte Geltungsgrundlage.

Das menschliche Selbstverständnis ist diesem Geschäft der Selbstverständigung notwendig verpflichtet, und zwar nicht nur hinsichtlich der theoretischen Leistungen des Menschen, sondern nicht weniger hinsichtlich der atheoretischen. Sie alle zeichnen sich durch ihre Geltungsdifferenz und damit durch ihre je spezifische Begründungsnot der Geltung aus. Mit der Frage nach der Geltung der Prinzipien steht immer die Geltung jedweder konkreten Objektivation auf dem Spiel.

Wie angedeutet liegt darin der Anschluß der Transzendentalphilosophie an Kant. In seiner Transzendentalphilosophie hat Kant sich die Aufgabe gestellt, die Prinzipien („Bedingungen der Möglichkeit“) gültiger Erkenntnis zu finden und ihre Gültigkeit zu deduzieren. Die Erfüllung dieser Aufgabe führt Kant zu einem Inbegriff von Prinzipien, der als zureichender und notwendiger Grund für die Geltung des Geltenden fungiert. Das Transzendentale ist eben dieser Inbegriff von Geltungsprinzipien. Entsprechend bestimmt die Transzendentalphilosophie die Bestimmtheit unseres Denkens, Wollens und Handelns über das Moment ihrer Geltungsbestimmtheit. Damit erfolgt die Bestimmung menschlicher Leistungen nicht nur über ein Moment, das ihnen wesentlich zugehört, zugleich handelt es sich um ein Moment, das allen konkreten Leistungen als Prinzip zugrunde liegt. Kants Frage nach der Möglichkeit ‚synthetischer Urteile a priori‘ intendiert die Bestimmung dieses Zugrundeliegenden. In diesem Sinne umspannt sie den Problemkomplex der transzendentalen Subjektivität. Diese Subjektivität ist der Grund jedweder Objektivität. Das Ganze ist ein Geltungsganzes. Philosophie ist Lehre der Geltung – oder sie ist nicht.

Autor: Christian Krijnen


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christiankrijnen (8. Juli 2024). Transzendentalphilosophie als Geltungslehre. APIG. Abgerufen am 23. Januar 2025 von https://apig.hypotheses.org/1669


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