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Transzendentalphilosophie als Geltungslehre

Wenn etwas die von Kant begründete und über Fichte, den Neukantianismus, Husserl und die gegenwärtige, subjektorientiert fortgeführte Transzendentalphilosophie zusammenhält, dann ist es das Problem der Geltung. Die Thematik, Methodik und Systematik des transzendentalen Idealismus ist vom Geltungsproblem, vom Problem der Geltung eines jedweden (theoretischen, praktischen, religiösen, ästhetischen etc.) gegenständlichen Sinnes her bestimmt. Transzendentalphilosophie ist Wissenschaft der Geltung. Die Geltung begründet die Gegenständlichkeit gegenständlichen Sinnes, dessen Objektivität also.

Näherhin kommt es bei dieser Begründung auf die Prinzipien der Geltung an. Transzendentalphilosophie ist Wissenschaft der Prinzipien der Geltung. Was ist, ist das, was es ist, durch die Prinzipien, die es als eines solchen bestimmen. Ebendeshalb schätzen viele Transzendentalphilosophen Kant. Kants Einsicht in die Bedeutung des Geltungsproblems für die Philosophie und in die Methode für seine Bewältigung sollte aufgegriffen und weiterentwickelt werden. In dieser Weiterentwicklung, und damit in der umfassenderen und gründlicheren und folglich einheitlicheren Bestimmung der Geltung als Grund dessen, was ist, besteht der Fortgang der Transzendentalphilosophie.

Dabei geht schon aus Platons Unterscheidung von wissenschaftlichem Wissen (episteme) und Meinung (doxa) ebenso wie aus Aristoteles‘ Unterscheidung von Daß-Sein und Warum-Sein hervor, daß mit dem Begriff wissenschaftlicher Erkenntnis der Begriff des Grundes und der Begründung verbunden ist. Wissenschaftliche Erkenntnis ist begründetes Wissen, Wissen, das in methodisch geregelter und gerecht­fertigter Weise die Warum-Frage beantwortet. Insofern ist die Methode der Wissen­schaft geradezu die wissenschaftliche Begründung selbst. Sie macht die Wissenschaftlichkeit der Wissenschaft aus.

Da die wissenschaftliche Erkenntnis die Begründungstendenz wesentlich in sich trägt, führt das direkt-intentionale wissenschaftliche Erkennen von Weltstücken selbst zu einer Erkenntnis der Erkenntnis und damit auf die Voraussetzungen und Grundlagen der Geltung des konkreten wissenschaftli­chen Wissens. Es führt damit auf dessen Geltungsprinzipien. Das direkt-gegenständliche Wissen verweist von sich aus in die Dimension der Beurteilung der Geltungsbestimmtheit der Erkenntnis. Damit führt das direkt-gegenständliche Wissen weg von Weltstücken (Dingen, Ereignissen, Prozessen, Zuständen, Gesetzmäßig­keiten, Sachverhalten u. dgl.), weg von der Bestimmung ihres jeweiligen Wie und des Grundes für dieses Wie von Weltstücken hin zur Philosophie: die Philosophie thematisiert die ursprüngliche Bestimmtheit der Erkenntnis oder der Wahrheit als der jegliche Erkenntnis oder Wahrheit letztbestimmende Begriff.

Diese sich selbst thematisierende und damit sich selbst erkennende Erkenntnis ist philosophische Erkenntnis. Sie hat die prinzipielle Bestimmt­heit der Erkenntnis im ganzen Umfang ihrer Möglichkeiten zum Gegenstand. Indem sie die Geltungsbestimmtheit der Erkenntnis zum Gegenstand hat, unterscheidet sie sich zwar von jeglicher positiven (einzelwissenschaftlichen) Erkenntnis, zeichnet sich jedoch nach den dargelegten Begründungsverhält­nissen zugleich dadurch aus, daß sie auf jegliche Erkenntnis bezogen ist. Sie ist jedoch nicht nur, wie das positive Wissen, Erkenntnis aus den Prinzipien der Erkenntnis, sondern zugleich Erkenntnis dieser Prin­zipien und ihr Prinzipiieren: sie handelt vom logischen Grund und Ursprung der Erkenntnis.

Während die Einzelwissenschaften Weltstücke zum Gegenstand haben, konkret-inhaltliche (naturwissenschaftliche bzw. kulturwissenschaftliche) Erkenntnisse davon anstreben und diese als wissenschaftliche Erkenntnisse begründen, richtet die Philosophie als Prinzipienwissen­schaft sich auf das Konstituierende: auf die Prinzipien. Nicht weniger kümmert die Philosophie sich als radikale Begründungslehre um die Begründung ihrer eigenen Grundlagen. Da es der Philosophie al­lerdings nicht möglich ist, ihre eigenen Voraussetzungen in nicht-philosophi­schen Voraussetzungen zu begründen, bleibt ihr als einzige Möglichkeit der Begründung letzter Voraussetzungen nur die Begründung der Voraussetzungen der Philoso­phie als Selbstbegründung: sie haben den Grund ihrer Geltung in sich selbst, nicht in irgendeiner empirischer oder metaphysischer Bestimmtheit. Haben sie den Grund ihrer Geltung in sich selbst, dann sind sie als Voraussetzungen jeglicher Erkenntnis aufzuweisen und als solche in ihrer geltungsfunktionalen Stelle im System der Philosophie zu bestimmen.

Freilich ist die Notwendigkeit einer geltungsreflexiven Erkenntnis der Erkenntnis nicht bloß eine Ergänzung zur direkten Gegenstandszuwendung der Einzelwissen­schaften. Die Komplementarität des Verhältnisses von philosophischem und nicht-philosophischem Wissen, und damit die Begründungsnot des direkt-gegenständlichen Wissens, folgt nämlich schon unmittelbar aus der Geltungsdifferenz menschlicher Objektivationen: Als Leistungen endlicher Vernunftwesen sind diese Leistungen zwar geltungsbezogen, zugleich jedoch durch die alternative Wertigkeit von Gültigkeit oder Ungültigkeit ausgezeichnet. Sie sind nicht ipso facto gültig, sondern möglicherweise gültig und grundsätzlich fallibel. Schon das Bewußtsein dieser Gel­tungsdifferenz unserer Objektivationen involviert, daß mit der direkten Ge­genstandszuwendung eine zweite, reflexive (oblique) Gegenstandszuwendung verbunden ist, die die Geltungsbestimmtheit unserer Erkenntnis selbst erfaßt als die in allem Erkennen vorausgesetzte Geltungsgrundlage.

Das menschliche Selbstverständnis ist diesem Geschäft der Selbstverständigung notwendig verpflichtet, und zwar nicht nur hinsichtlich der theoretischen Leistungen des Menschen, sondern nicht weniger hinsichtlich der atheoretischen. Sie alle zeichnen sich durch ihre Geltungsdifferenz und damit durch ihre je spezifische Begründungsnot der Geltung aus. Mit der Frage nach der Geltung der Prinzipien steht immer die Geltung jedweder konkreten Objektivation auf dem Spiel.

Wie angedeutet liegt darin der Anschluß der Transzendentalphilosophie an Kant. In seiner Transzendentalphilosophie hat Kant sich die Aufgabe gestellt, die Prinzipien („Bedingungen der Möglichkeit“) gültiger Erkenntnis zu finden und ihre Gültigkeit zu deduzieren. Die Erfüllung dieser Aufgabe führt Kant zu einem Inbegriff von Prinzipien, der als zureichender und notwendiger Grund für die Geltung des Geltenden fungiert. Das Transzendentale ist eben dieser Inbegriff von Geltungsprinzipien. Entsprechend bestimmt die Transzendentalphilosophie die Bestimmtheit unseres Denkens, Wollens und Handelns über das Moment ihrer Geltungsbestimmtheit. Damit erfolgt die Bestimmung menschlicher Leistungen nicht nur über ein Moment, das ihnen wesentlich zugehört, zugleich handelt es sich um ein Moment, das allen konkreten Leistungen als Prinzip zugrunde liegt. Kants Frage nach der Möglichkeit ‚synthetischer Urteile a priori‘ intendiert die Bestimmung dieses Zugrundeliegenden. In diesem Sinne umspannt sie den Problemkomplex der transzendentalen Subjektivität. Diese Subjektivität ist der Grund jedweder Objektivität. Das Ganze ist ein Geltungsganzes. Philosophie ist Lehre der Geltung – oder sie ist nicht.

Autor: Christian Krijnen

Über Geltung

Die folgenden Ausführungen sollen keine systematischen Vorentscheidungen zum Thema ‚Geltung‘ treffen. Sie dienen einer ersten Skizzierung der Problematik und ihrer systematischen philosophischen Bedeutung. Versucht sei zunächst eine kurze philosophiehistorische Situierung der Geltungsthematik. Dabei soll es weniger um konkrete Autoren, als um relevante Strömungen und Tendenzen gehen.

Die oben gewählte Formulierung, dem Thema ‚Geltung‘ solle vielleicht ‚wieder‘ oder ‚endlich‘ die gebührende Aufmerksamkeit zukommen, hat ihren Grund darin, dass der unter diesem Wort zusammengefasste Themen- und Problemkomplex tatsächlich schon einmal eine weit größere Aufmerksamkeit genossen hatte, als man es in unserer jüngeren Vergangenheit und Gegenwart feststellen kann, und dass selbst die Erinnerung an diese intensiveren Phasen der Diskussion um ‚Geltung‘ heute verblasst ist. (In philosophischen Wörterbüchern nach 1945 wird der Begriff der ‚Geltung‘, wenn er nicht ganz fehlt, meist unter dem schon einmal erreichten Reflexionsniveau abgehandelt.) Im Gegensatz zu anderen philosophischen Grundbegriffen wie Wahrheit, Freiheit, Gerechtigkeit, Wirklichkeit, Wissen hat ‚Geltung‘ als ausdrücklicher philosophischer Terminus noch eine recht junge Geschichte. Wenn die bisherige historische Forschung recht hat, dann kann man hier sogar einen genauen Ort und einen genauen Zeitpunkt anführen, an denen die ‚Karriere‘ des Geltungsbegriffes und der mit ihm verbundenen Thematik ihre historischer Wirkmächtigkeit begann: mit Hermann Lotzes Logik. Drei Bücher vom Denken, vom Untersuchen und vom Erkennen, Leipzig 1874. In der Rezeption dieses Werkes und dem Gebrauch, den Lotze hier von den Wörtern ‚Geltung/gelten‘ machte, gelangten diese in den Rang expliziter philosophischer Termini, rückte die Geltungsthematik in den Fokus der ausdrücklichen philosophischen Reflexion. Und es ist bei näherer systematischer Betrachtung nicht verwunderlich, dass derselbe Lotze neben dem Geltungsbegriff auch den Begriff des ‚Wertes‘, sogar in historisch noch wirkmächtigerer Weise, zum Rang eines ausdrücklichen philosophischen Terminus verholfen hat (in den lateinisch geprägten Sprachen ist das enge Verhältnis von Geltung/Gültigkeit und Wert noch im gemeinsamen Wortstamm erkennbar, etwa im Englischen: ‚validity‘ und ‚value‘, im Französischen ‚validité‘ und ‚valeur‘; keine Entsprechung hat dort aber das deutsche Verb ‚gelten’). Abgesehen von Wirkungen bis ins Ausland (etwa über den Lotze-Schüler Josiah Royce und dessen Diskussionspartner William James und Charles Sanders Peirce auf den amerikanischen Pragmatismus, über den Lotze-Schüler Ludwig Busse auf die japanische Philosophie) beeinflusste Lotzes Thematisierung von Geltung und Wert in Deutschland so verschiedene Autoren und Strömungen wie den Lotze-Schüler Gottlob Frege (und mit ihm die spätere analytische Philosophie), den Lotze-Leser Edmund Husserl (und mit ihm die Phänomenologie in ihren vielen Verzweigungen), den Lotze-Schüler Wilhelm Windelband (und nach ihm fast den ganzen Neukantianismus).

Was nun die systematisch-philosophische Behandlung, gar Bewältigung des Themas ‚Geltung‘ betrifft, so hat Lotze das Problem zweifellos aufgeworfen, aber keineswegs gelöst. Es blieb vor allem der neukantianischen Diskussion – in ihren verschiedenen Schulrichtungen – vorbehalten, die Geltungsthematik ausdrücklich unter eben dem Terminus ‚Geltung‘ zu einem, wenn nicht dem Kernproblem der Philosophie, ja des gesamten Denkens, und über das Denken hinaus auch des Willens (beides nicht nur in den Wissenschaften, sondern auch im außerwissenschaftlichen, alltäglichen, lebensweltlichen Bereich) – und damit letztlich der gesamten Kultur gemacht zu haben. Als ‚Nebenthema‘ war Geltung kaum geeignet; es wurde (und wird auch heute) entweder zum ‚Meta-Thema‘ gemacht – oder einfach ignoriert. Und es ist für Kant-Kenner auch nicht weiter verwunderlich, dass nach dem Kant-Leser Lotze auch die im weiteren Sinne neukantianischen Strömungen den Geltungsgedanken rezipierten und seinen zentralen Stellenwert betonten. So bildet die Frage ‚objektiver‘ und ‚allgemeiner‘ im Verhältnis zu ‚subjektiver‘ und ‚individueller‘ Gültigkeit nicht nur in der Erkenntnistheorie, sondern auch in der Ethik, Ästhetik und nicht zuletzt auch in der Religionsphilosophie Kants das entscheidende zu lösende Problem. Und das, was Kant explizit unter der ‚quaestio iuris‘ abhandelte, scheint gar mit der Geltungsfrage nicht nur verwandt, sondern dem Inhalt und der Bedeutung nach identisch. Sofern Philosophie die Frage nach den letzten Gründen und Prinzipien der Wirklichkeit und ineins damit auch des Wissens der Wirklichkeit ist, stellt sich natürlich sofort als ‚Meta-Thema‘ die Frage nach der Geltung dieser Gründe.

Wenn auch nicht der Terminologie nach, so kreisten doch der ‚Sache‘ nach die auf Kant folgenden und an ihn und seine ‚kopernikanische Wende‘ anschließenden philosophisch-systematischen Reflexionen (nicht nur, aber in herausragender Form durch J.G. Fichte und Hegel) um das Thema der Geltung: in dem – schon in Descartes‘ Forderung nach einem zweifelsresistenten ‚archimedischen Punkt‘ aller Wahrheit und Gewissheit zum Ausdruck gekommenen und überlieferten – Bemühen um Maßstäbe und Prinzipien ‚objektiver Gültigkeit‘, d.h. (in klassischer Terminologie) Wahrheit. Dass diese Maßstäbe und Prinzipien selbst wiederum gültig, wahr sein müssen, mag als Zeichen für die Unhintergehbarkeit, aber eben auch die Schwierigkeit und Komplexität des Geltungsgedankens genommen werden: Wie verhalten sich Geltung und Bestimmtheit, Geltung und Erkenntnis? Kann es Bestimmtheit ohne Geltung geben? Ist Geltung selbst eine Bestimmtheit? Oder ist Geltung nicht vielmehr jeder Bestimmtheit vorausgesetzt – auch allen Versuchen, sie selbst zu bestimmen? Ist Geltung das Prinzip aller Prinzipien, das Absolute? Und wie verhält sich Geltung zu Sein, Wirklichkeit, Existenz?

Die sinnvolle Beschäftigung mit diesen Fragen setzt eine Erörterung des Geltungsgedankens selbst und der in ihm enthaltenen Strukturmomente voraus. Hier sind vor allem zwei Aspekte zu erwähnen:

  1. Die Universalität des Geltungsgedankens; er erstreckt sich nicht nur auf die Philosophie als ganze und alle ihre Bereiche, sondern auch auf die Einzelwissenschaften, die alltagsprachliche-lebensweltliche Erkenntnis, und über die Erkenntnis im engeren Sinne hinaus auch auf moralische, juridische, ästhetische und auch religiöse Aspekte, tendenziell also auf das ganze Kulturleben – und, sofern Kultur von Natur zwar unterschieden, aber nicht getrennt werden kann, auch auf die Natur und unser Leben in und mit ihr.
  2. Von gleicher Universalität scheint die unter den Bedingungen endlicher Vernunft sich ergebende Teilung in zwei zu unterscheidende und doch aufeinander zu beziehende Aspekte: der mit jedweder Behauptung einhergehende und dadurch notwendige und unvermeidliche Geltungsanspruch einerseits, und die keineswegs notwendige, sondern auch zu verfehlende Erfüllung dieses Geltungsanspruches andererseits.

Das Besondere der genuin philosophischen Beschäftigung mit dem Geltungsgedanken besteht eben darin, nicht bloß – wie es die lebensweltlichen und einzelwissenschaftlichen Behauptungen weitgehend tun – unthematisch und unreflektiert Geltung in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich in direkter Intention Gegenständen zuwenden, sondern in ausdrücklicher und reflexiver Intention den Geltungsgedanken selbst und seine Struktur zu thematisieren. Dass diese philosophische Geltungsreflexion nicht nur alle anderen, sondern selbst wiederum ihre eigenen Geltungsbedingungen thematisieren und ergründen muss, macht die Schwierigkeit, aber auch die besondere Spannung und Herausforderung des Geltungsgedankens deutlich. Wie jedem unthematischen Geltungsbezug, so stellt sich auch der ausdrücklichen, philosophischen Geltungsreflexion die Aufgabe der Bewältigung der Differenz von Geltungsanspruch und Geltungserfüllung.

Zum Schluss seien drei Fragen aufgezählt, in denen diese Spannung vielleicht deutlich werden kann.

  1. Die Geltungsreflexion ist nicht primär auf Gegenstände, sondern reflexiv auf die Möglichkeit gültigen Wissens von Gegenständen gerichtet. Von da ergibt sich die Frage: Ist Geltung vielleicht doch nur ein fades ‚Formalprinzip‘ und statt seiner doch ‚das Sein‘ der eigentliche Gegenstand der Philosophie? Wie verhalten sich Geltungsform und Geltungsinhalt (Gültiges) zueinander? Scheitert die Geltungsreflexion an einem Formalismus? Worin besteht der formale Charakter einer Geltungsreflexion, die doch zugleich ‚seinsbegründend‘, gar ‚sollensbegründend‘ sein soll?
  2. Wenn der Geltungsgedanke nicht nur theoretische, sondern (wie schon bei Kant) auch atheoretische Relevanz hat (sittlich-praktische, ästhetische, religiöse – und weitere?), wie ist dann die Einheit des Geltungsgedankens bei gleichzeitiger Binnen-Gliederung der verschiedenen Geltungshinsichten zu denken? Man kann dies auch als das Problem der Geltungsgliederung bezeichnen. Gibt es vielleicht eine Geltungshierarchie? Und wie verhalten sich Geltung und Wert, Geltungshierarchie und Werthierarchie zueinander? Wie sind bei einem System der Geltung Anfang und Abschluss zu denken? Erfüllt die Geltungsreflexion den Anspruch einer Letztbegründung? Und wie verhält sich ein mit absoluter Geltung verbundener Anspruch zur Endlichkeit, Geschichtlichkeit und Situiertheit des Menschen und seiner Welt?
  3. Von historischem, vor allem philosophiegeschichtlichen Interesse wäre die Frage, ob sich ältere philosophische Texte/Strömungen/Systeme rückwirkend durch eine probeweise Imputierung des Geltungsbegriffs vielleicht besser verstehen oder gar neu interpretieren lassen – wie das schon Lotze selbst in seiner Logik (Abschnitt Nr. 317) forderte und historisch wirksam für Platon angedeutet hat. Für die vorkantische Philosophie ist das kaum versucht worden. Für Kant selbst ist mit der quaestio iuris das Geltungsproblem so zentral für seine gesamte Philosophie, dass man diese als Ganze nachträglich unter den Begriff der transzendentalen Geltungsreflexion subsumieren könnte. Von da aus ergibt sich natürlich die Frage nach weiteren historischen Stationen der systematischen Durchdringung des Geltungsproblems, allen voran durch J.G. Fichte und Hegel, aber auch bei weiteren Autoren (zeitbedingt nur ganz selten auch Autorinnen), die über Lotze auch den Neukantianismus bzw. Neufichteanismus und die Phänomenologie beeinflussten. Den mit den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts beginnenden, mehr durch politische Ursachen und Diskriminierung als durch philosophische Gründe zu erklärenden Bruch mit diesen Strömungen versuchten nur wenige, bislang kaum rezipierte Philosophen der Nachkriegszeit zu kitten. Die durch sie erarbeiteten und bis in die Gegenwart nachwirkenden systematischen Beiträge zur Geltungsreflexion aufzuarbeiten und in einen historischen und systematischen Zusammenhang zu bringen, wäre ein dringendes Desiderat der Forschung. Nicht zuletzt wäre zu fragen, in welchen Formen es auch in anderen Kulturen und ihren Traditionen Geltungsreflexion gegeben hat und wie diese sich im Verhältnis zur Geltungsreflexion im Gefolge des deutschen Idealismus ausnehmen.

Autor: Michael Gerten

Online-Vortragsreihe: “Digitalität und Transzendentalphilosophie” (SoSe 2024)

Die APIG lädt sehr herzlich alle Interessierten zur Vortragsreihe ein!

Folgende Daten gelten für jeden Termin der Reihe:

MEETING-ID 649 4425 8500
KENNCODE apig
DIREKT-LINK https://univienna.zoom.us/j/64944258500
FRAGEN/KONTAKT robert.koenig@univie.ac.at

 

04.04.2024:  Die Un-/Möglichkeit einer KI (Martin Bunte)

25.04.2024: Towards an Artificial Muse for new Ideas in Science (Mario Krenn)

Online-Vortragsreihe “KI und Transzendentalphilosophie”, Wintersemester 2023/24

Die APIG lädt sehr herzlich alle Interessierten zur Vortragsreihe ein!

Folgende Daten gelten für jeden Termin der Reihe:

MEETING-ID649 4425 8500
KENNCODEapig
DIREKT-LINKhttps://univienna.zoom.us/j/64944258500
FRAGEN/KONTAKTrobert.koenig@univie.ac.at

05.10.2023: Transcendental Idealism Meets AI (Robert König)

19.10.2023: Denken und Rechnen (Kurt Walter Zeidler)

15.11.2023: Kant über Trolleys und autonomes Fahren (Elke E. Schmidt)

14.12.2023: Virtuose use of AI: ethical and epestemic aspects (Vlasta Sikimic)

11.02.2024: Transzendentale Kritik der künstlichen Intelligenz. Eine Auseinandersetzung mit gegenwärtigen Forschungsansätzen zum Reflexionsvermögen von KI (Pirmin Lang)

18.01.2024: Zum Sinn des Oxymorons “künstliche Intelligenz”: Perspektiven mit Hegel (Max Gottschlich)

Presentation by Robert König:

Internationale Eröffnungstagung der APIG: Kontinuität oder Bruch?

 

Organisatoren Alexander SchnellMichael BochRobert König
APIG Archivbibliothek für Post-Neukantianismus und kritischen Idealismus der Gegenwart
Ort Universität Wuppertal, Raum K5 (K.11.20)
Datum 15.02. – 17.02.2023 (Uhrzeiten und Vorträge s.u.)
Anmeldung Dr. Robert König: robert.koenig@univie.ac.at (auch für ZOOM-Link zur Tagung)
Liebe Freund:innen der Transzendentalphilosophie,
mit großer Freude dürfen wir das offizielle Programm und  Plakat der Internationalen Eröffnungstagung der Archivbibliothek für Post-Neukantianismus und kritischen Idealismus der Gegenwart (APIG) am Institut für Transzendentalphilosophie und Phänomenologie (ITP) an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) mit Ihnen teilen. Vom 15.02.2023 bis zum 17.02.2023 werden 25 Redner:innen aus acht Nationen zur jüngsten Geschichte der systematischen Transzendentalphilosophie und ihren aktuellen Perspektiven vortragen.
In diesem Sinne werden drei Generationen der transzendentalphilosophischen Forschung in Wuppertal über die Zukunft und jüngste Vergangenheit ihrer Tradition disputieren. Damit stellen die Beiträge dieser Konferenz einerseits die Frage nach dem Erbe des transzendentalen Denkens und eruieren die Potenziale ihrer Aktualisierung für aktuelle Fragestellungen der KI-Forschung, der interkuturellen Philosophie, der Philosophiegeschichtsschreibung und der Systemphilosophie.
Der Vorstand der APIG bedankt sich bei der DFG für die großzügige Förderung, allen Beiträger:innen für ihr Interesse und Engagement, sowie Frau Barbara Verhoeven für die Bereitstellung ihres Bildes für das Plakat.

 

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Programm der Tagung (zum Vergrößern klicken)

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Änderungen:

03.02.2023:

Leider muss der Vortrag von Prof. em. Dr. Harald Holz mit dem Titel “Quantenlogik und Letztbegründung” aus gesundheitlichen Gründen abgesagt werden. Er wird durch den Vortrag “Post-Neukantianismus und Neufichteanismus (?): Die Grundidee der Transzendentalphilosophie nach Meckenstock und Janke” von Prof. Dr. Alexander Schnell ersetzt werden. Der Vortrag von Prof. em. Dr. Harald Holz wird in naher Zukunft im Rahmen eines Kolloquiums nachgeholt werden.

14.02.2023:

Leider muss der Vortrag von Herrn Prof. Dr. Reinhardt Hiltscher aus Krankheitsgründen entfallen. Der Vortrag wird allerdings als Publikation im Tagungsband aufgenommen werden.

PDF-Version des Calls for Presentations